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alle Angaben ohne Gewähr . . .

Auszug aus den Tennisregeln der
international Tennis Federation (ITF)

Regel 1

DAS EINZEL

Regel 1: Spielfeld

Das Spielfeld ist ein Rechteck von 23,77 m Länge und 8,23 m Breite.

Es wird in der Mitte von einem Netz, das an einem Seil oder Metallkabel von höchstens 0,8 cm Durchmesser aufgehängt ist, in zwei gleiche Teile geteilt.

Die Enden dieses Seiles oder Kabels sind an zwei Pfosten, den sog. "Netzpfosten", befestigt oder darüber hinweggeführt. Breite oder Durchmesser der Netzpfosten dürfen höchstens 15 cm betragen. Sie dürfen nicht mehr als 2,5 cm höher sein als die Oberkante des Netzkabels. Die Netzpfosten müssen auf beiden Seiten 91,4 cm außerhalb des Spielfeldes stehen (gemessen von der Pfostenmitte bis zur Außenkante der Seitenlinie). Sie müssen so hoch sein, daß sie die Oberkante des Seils oder Kabels auf eine Höhe von 107 cm über der Platzoberfläche anheben.
Wird ein Einzel auf einem für Doppel (siehe Regel 34) und Einzel zu nutzenden Platz mit einem Netz für Doppel gespielt, muß das Netz von zwei Pfosten, den sog. "Einzelstützen", auf eine Höhe von 107 cm angehoben werden. Breite oder Durchmesser der Einzelstützen dürfen höchstens 7,5 cm betragen. Die Einzelstützen müssen auf jeder Seite 91,4 cm außerhalb des Spielfeldes für Einzel stehen (gemessen von der Mitte der Stütze bis zur Außenkante der Seitenlinie fürs Einzel).

Das Netz muß so gespannt sein, daß es den Zwischenraum zwischen den beiden Netzpfosten vollständig ausfüllt. Die Maschen des Netzes müssen so eng sein, daß ein Ball nicht hindurch kann. Die Höhe des Netzes muß in der Mitte des Spielfeldes 91,4 cm betragen. Es muß dort von einem höchstens 5 cm breiten Gurt, dem sog. "Netzhalter", straff niedergehalten werden. Dieser muß vollkommen weiß sein.

Das Seil oder Kabel sowie der obere Teil des Netzes müssen von einem vollständig weißen Band, "Netzeinfassung" genannt, eingefaßt sein. Die Netzeinfassung darf auf jeder Seite des Netzes nicht schmaler als 5 cm und nicht breiter als 6,35 cm sein.

Auf Netz, Netzhalter, Netzeinfassung und Einzelstützen darf keine Werbung angebracht sein.

Die Linien, die das Spielfeld an den Enden und an den Seiten begrenzen, werden "Grundlinien" bzw. "Seitenlinien" genannt. In einem Abstand von 6,40 m werden parallel zum Netz auf beiden Seiten die sog. "Aufschlaglinien" gezogen. Die Fläche beidseitig des Netzes zwischen diesem und den Aufschlaglinien wird zwischen den beiden Seitenlinien durch die sog. "Aufschlagmittellinie", in zwei Hälften, die sog. "Aufschlagfelder" genannt, geteilt. Die Aufschlagmittellinie verläuft parallel zu den Seitenlinien. Sie muß 5 cm breit sein.

Die Grundlinien werden in gedachter Verlängerung der Aufschlagmittellinie durch eine 10 cm lange und 5 cm breite Linie, das sog. "Mittelzeichen", in zwei Hälften geteilt. Das Mittelzeichen wird innerhalb des Spielfeldes angebracht, im rechten Winkel zur Grundlinie und mit dieser verbunden. Alle anderen Linien dürfen nicht schmaler als 2,5 cm und nicht breiter als 5 cm sein, mit Ausnahme der Grundlinie, die nicht breiter als 10 cm sein darf.

Alle Spielfeldmaße werden von der Außenkante der Linien gemessen.

Alle Linien müssen von gleicher Farbe sein.

Werbung oder irgendwelche Gegenstände an den Rückseiten des Platzes, dürfen weder weiße noch gelbe Farbe aufweisen. Eine helle Farbe darf nur verwendet werden, wenn sie die Sicht der Spieler nicht beeinträchtigt.

Werbung auf den Stühlen der an den Rückseiten des Platzes sitzenden Linienrichter darf weder Weiß noch Gelb aufweisen. Eine helle Farbe darf nur verwendet werden, wenn sie die Sicht der Spieler nicht beeinträchtigt.

Anmerkung 1:

Beim Davis-Cup, Fed- Cup und den anderen offiziellen Meisterschaften der ITF sind spezielle Anforderungen bezüglich des Auslaufes hinter der Grundlinie und an den Seiten in den entsprechenden Regularien zu diesen Veranstaltungen enthalten.

Anmerkung 2:

Auf Klub- oder Freizeitplätzen sollte der Auslauf hinter jeder Grundlinie mindestens 5,50 m und an den Seiten mindestens 3,05 m betragen.*

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* Der DTB empfiehlt bei der Errichtung von Tennisplätzen auf denen auch Turnierspiele ausgerichtet werden: hinter jeder Grundlinie muß der Auslauf mindestens 6,40 m und an den Seiten mindestens 3,66 m betragen.

Regel 34
Regel 34: Doppelspielfeld

Die Breite des Spielfeldes für das Doppel beträgt 10,97 m, d. h. 1,37 m mehr auf jeder Seite als für das Einzel. Die Teile der Seitenlinien für das Einzel zwischen den beiden Aufschlaglinien werden "Aufschlagseitenlinien" genannt.

Im übrigen gelten für das Doppel die für das Einzel in Regel 1 festgelegten Maße.

Die zwischen Grundlinie und Aufschlaglinie liegenden Teile der Seitenlinien für das Einzel können auf beiden Seiten des Spielfeldes weggelassen werden.

 
 
© BFT 19.01.03