Auszug
aus den Tennisregeln der
international Tennis Federation (ITF) |
| Regel
1 |
DAS EINZEL
Regel 1: Spielfeld
Das Spielfeld ist ein Rechteck von 23,77
m Länge und 8,23 m Breite.
Es wird in der Mitte von einem Netz, das
an einem Seil oder Metallkabel von höchstens 0,8
cm Durchmesser aufgehängt ist, in zwei gleiche
Teile geteilt.
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Die Enden dieses Seiles oder Kabels sind
an zwei Pfosten, den sog. "Netzpfosten", befestigt
oder darüber hinweggeführt. Breite oder Durchmesser
der Netzpfosten dürfen höchstens 15 cm betragen.
Sie dürfen nicht mehr als 2,5 cm höher sein
als die Oberkante des Netzkabels. Die Netzpfosten müssen
auf beiden Seiten 91,4 cm außerhalb des Spielfeldes
stehen (gemessen von der Pfostenmitte bis zur Außenkante
der Seitenlinie). Sie müssen so hoch sein, daß
sie die Oberkante des Seils oder Kabels auf eine Höhe
von 107 cm über der Platzoberfläche anheben.
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| Wird ein Einzel auf einem für Doppel
(siehe Regel 34) und Einzel zu nutzenden Platz mit einem
Netz für Doppel gespielt, muß das Netz von
zwei Pfosten, den sog. "Einzelstützen",
auf eine Höhe von 107 cm angehoben werden. Breite
oder Durchmesser der Einzelstützen dürfen höchstens
7,5 cm betragen. Die Einzelstützen müssen auf
jeder Seite 91,4 cm außerhalb des Spielfeldes für
Einzel stehen (gemessen von der Mitte der Stütze
bis zur Außenkante der Seitenlinie fürs Einzel). |
Das Netz muß so gespannt
sein, daß es den Zwischenraum zwischen den beiden
Netzpfosten vollständig ausfüllt. Die Maschen
des Netzes müssen so eng sein, daß ein Ball
nicht hindurch kann. Die Höhe des Netzes muß
in der Mitte des Spielfeldes 91,4 cm betragen. Es muß
dort von einem höchstens 5 cm breiten Gurt, dem
sog. "Netzhalter", straff niedergehalten werden.
Dieser muß vollkommen weiß sein.
Das Seil oder Kabel sowie der obere Teil
des Netzes müssen von einem vollständig weißen
Band, "Netzeinfassung" genannt, eingefaßt
sein. Die Netzeinfassung darf auf jeder Seite des Netzes
nicht schmaler als 5 cm und nicht breiter als 6,35 cm
sein. |
Auf Netz, Netzhalter,
Netzeinfassung und Einzelstützen darf keine Werbung
angebracht sein.
Die Linien, die das Spielfeld an den Enden
und an den Seiten begrenzen, werden "Grundlinien"
bzw. "Seitenlinien" genannt. In einem Abstand
von 6,40 m werden parallel zum Netz auf beiden Seiten
die sog. "Aufschlaglinien" gezogen. Die Fläche
beidseitig des Netzes zwischen diesem und den Aufschlaglinien
wird zwischen den beiden Seitenlinien durch die sog.
"Aufschlagmittellinie", in zwei Hälften,
die sog. "Aufschlagfelder" genannt, geteilt.
Die Aufschlagmittellinie verläuft parallel zu den
Seitenlinien. Sie muß 5 cm breit sein. |
Die Grundlinien werden
in gedachter Verlängerung der Aufschlagmittellinie
durch eine 10 cm lange und 5 cm breite Linie, das sog.
"Mittelzeichen", in zwei Hälften geteilt.
Das Mittelzeichen wird innerhalb des Spielfeldes angebracht,
im rechten Winkel zur Grundlinie und mit dieser verbunden.
Alle anderen Linien dürfen nicht schmaler als 2,5
cm und nicht breiter als 5 cm sein, mit Ausnahme der
Grundlinie, die nicht breiter als 10 cm sein darf.
Alle Spielfeldmaße werden von der
Außenkante der Linien gemessen.
Alle Linien müssen von gleicher Farbe
sein. |
Werbung oder irgendwelche
Gegenstände an den Rückseiten des Platzes,
dürfen weder weiße noch gelbe Farbe aufweisen.
Eine helle Farbe darf nur verwendet werden, wenn sie
die Sicht der Spieler nicht beeinträchtigt.
Werbung auf den Stühlen der an den
Rückseiten des Platzes sitzenden Linienrichter
darf weder Weiß noch Gelb aufweisen. Eine helle
Farbe darf nur verwendet werden, wenn sie die Sicht
der Spieler nicht beeinträchtigt. |
| Anmerkung 1:
Beim Davis-Cup, Fed- Cup und den anderen
offiziellen Meisterschaften der ITF sind spezielle Anforderungen
bezüglich des Auslaufes hinter der Grundlinie und
an den Seiten in den entsprechenden Regularien zu diesen
Veranstaltungen enthalten.
Anmerkung 2:
Auf Klub- oder Freizeitplätzen sollte
der Auslauf hinter jeder Grundlinie mindestens 5,50
m und an den Seiten mindestens 3,05 m betragen.*
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* Der DTB empfiehlt bei der Errichtung
von Tennisplätzen auf denen auch Turnierspiele
ausgerichtet werden: hinter jeder Grundlinie muß
der Auslauf mindestens 6,40 m und an den Seiten mindestens
3,66 m betragen. |
| Regel 34 |
| Regel 34: Doppelspielfeld
Die Breite des Spielfeldes für das Doppel beträgt
10,97 m, d. h. 1,37 m mehr auf jeder Seite als für
das Einzel. Die Teile der Seitenlinien für das
Einzel zwischen den beiden Aufschlaglinien werden "Aufschlagseitenlinien"
genannt.
Im übrigen gelten für das Doppel die für
das Einzel in Regel 1 festgelegten Maße.
Die zwischen Grundlinie und Aufschlaglinie liegenden
Teile der Seitenlinien für das Einzel können
auf beiden Seiten des Spielfeldes weggelassen werden.
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